08671 91895-10

09.02.2016

Widerruf von fehlerhaften Immobilienkreditverträgen nur noch kurze Zeit möglich!

Das Widerrufs­recht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilien­kreditverträgen mit fehler­hafter Belehrung soll im Sommer 2016 erlöschen. Bislang galt dieses Recht von Kredit­kunden unbe­fristet. Betroffen sind Verträge bei Banken, in denen es insgesamt um Kredite in Höhe von rund 1,6 Billionen Euro geht. Der Widerruf solcher Verträge kann aufgrund der Zinsentwicklung viel Geld sparen. Kreditnehmer können mit vielen tausend Euro rechnen. 

Justiz- und Finanz­ministerium arbeiten seit Monaten an einer Gesetzes­änderung. Jetzt sind sich die Abge­ordneten der Regierungs­fraktionen offen­bar einig: Das bislang ewige Widerrufs­recht soll so schnell wie möglich erlöschen. Einen entsprechenden Gesetzes­entwurf hat das Kabinett am 27. Januar 2016 verabschiedet. Voraus­sicht­lich am 21. Juni 2016 soll letzter Tag für den Widerruf zwischen 2002 und 2010 geschlossener Verträge mit fehler­hafter Widerrufs­belehrung sein.

Als Ihr Anwalt prüfe ich gerne für Sie die Verträge und spreche mit Ihrer Bank.

08.01.2016

EnEV 2016: höhere energetische Anforderungen für Neubauten

Ab dem 01.01.2016 ist die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten:

Für Neubauten gelten jetzt deutlich höhere energetischen Anforderungen. Der Primärenergiebedarf eines Neubaus nach EnEV 2016 muss um mindestens 25 Prozent geringer sein als nach den aktuell geltenden Standards für ein vergleichbares Haus. Auch die Wärmedämmung des Gebäudes muss 20 Prozent besser sein. Im Klartext heißt das: Häuslebauer müssen auf eine bessere Dämmung der Außenhülle sowie effizientere Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungstechnik achten.

Die Neuregelung gilt für Häuser, für die ab dem 1. Januar 2016 ein Bauantrag eingereicht oder Bauanzeige erstattet wird. Bauherren, die noch bis Ende 2015 den Antrag oder die Anzeige einreichen haben, aber erst 2016 bauen, sind davon noch nicht betroffen.